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   LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06   

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https://dejure.org/2006,10958
LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06 (https://dejure.org/2006,10958)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.09.2006 - 3 Ta 155/06 (https://dejure.org/2006,10958)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. September 2006 - 3 Ta 155/06 (https://dejure.org/2006,10958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine wertmäßige Berücksichtigung eines neben einem Kündigungsschutzantrag gestellten allgemeinen FeststellungsantragesGegenstandswert eines Kündigungsschutzantrages; Gegenstandswert eines Kündigungsschutzantrages; Rechtliche Stellung und Wirkung eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 278 Abs. 6; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 42 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33; GKG § 42 Abs. 4
    Gegenstandswert, keine wertmäßige Berücksichtigung eines neben dem Kündigungsschutzantrag gestellten allgemeinen Feststellungsantrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwertbemessung im Rahmen eines Weiterbeschäftigungsantrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2006 - 4 Ta 21/06

    Wertfestsetzung: Fälligkeit der Vergütung; Beendigung des Verfahrens bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06
    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss vom 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschluss vom 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 7 Ta 76/04

    Streitwertfestsetzung bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06
    Das Arbeitsgericht ist vielmehr zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss vom 16.04.1992, LAGE § 19 GKG Nr. 13; Beschluss vom 16.06.2004 - 7 Ta 76/04 -) ausgegangen, wonach nur die Berücksichtigung eines Bruttomonatsentgelts in Frage kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2005 - 11 Ta 97/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 3 Ta 155/06
    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss vom 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschluss vom 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    (2) Die davon abweichende Auffassung, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg seit vielen Jahren in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. zuletzt: LAG Baden-Württemberg 7. September 2006 - 3 Ta 159/06 - 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 - 11. Juni 2004 - 3 Ta 95/04 -) ist zwar weitgehend ohne Vorbild entstanden und ebenso weitgehend auch ohne Gefolgschaft geblieben.

    Dass die Auslegung der Klageanträge durch die Vorinstanzen in dem Sinne, dass durch zwei Anträge nur ein Begehren verfolgt werde ("Hendiadyoin", vgl. LAG Baden-Württemberg 6. September 2006 - 3 Ta 155/06 -) und nicht die Rechtmäßigkeit der Abmahnung Klagegegenstand sei, sondern allein die Verpflichtung der Beklagten zur körperlichen Entfernung der Kopie des Abmahnungsschreibens verlangt war, nicht unproblematisch erscheint, kann dahinstehen, da diese Auslegung sich ebenfalls noch innerhalb eines Zusammenhangs nachvollziehbar begründeter Erwägungen hält.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 3 Ta 159/06

    Gegenstandswertfestsetzung bei allgemeinem Feststellungsantrag neben

    Hinzu kommt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (z. B. Beschl. v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschl. v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschl. v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05 -) dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG in Betracht kommt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2007 - 10 Ta 260/06

    Wertfestsetzung eines Feststellungsantrages sowie eines mit einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (z. B. Beschluss v. 01.09.2006 - 3 Ta 155/06; Beschluss v. 20.02.2006 - 4 Ta 21/06; Beschluss v. 24.06.2005 - 11 Ta 97/05) kommt auch dann, wenn in einem Verfahren mehrere Kündigungen angegriffen werden, nur einmal der Höchstwert des § 42 Abs. 4 GKG als Streitwert in Betracht.
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